Die PKS differenziert zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen. Kriterium ist die Staats-
angehörigkeit. Ein eventueller Migrationshintergrund wird nicht berücksichtigt, da aufgrund der Freiwil-
ligkeit einer entsprechenden Angabe eine durchgängige Erfassung nicht gewährleistet ist.
Deutsche Staatsangehörigkeit: Mythen vs Fakten:
Mythos 1: Man bekommt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt in Deutschland.
Fakt: Man bekommt nur dann die deutsche Staatsangehörgkeit, wenn mindestens 1 Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Haben beide keine deutsche Staatsangehörigkeit, so gilt das Prinzip des Herkunftsstaates. Ist nicht nachweisbar, wo die Eltern herkommen, so ist das Kind staatenlos.
Mythos 2: Ein Ausländer ohne Herkunftsnachweis bekommt bei Einreise automatisch deutsche Staatsangehörigkeit.
Fakt: Hat ein Ausländer keinen Herkunftsnachweis, so ist dieser Staatenlos. Bei Einreise wird NICHT automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit vergeben. Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen unterliegen folgende Voraussetzungen:
- Sie halten sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland auf. Bei einem deutschen Abitur oder Realschulabschluss genügen bereits sechs Jahre.
- Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Unter Umständen genügt auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis (zum Beispiel Kinder unter 16 Jahren).
- Sie bekennen sich zu den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen sichern, besuchen eine Schule, machen eine Ausbildung, studieren oder haben den Bezug von öffentlichen Hilfen nicht zu vertreten.
- Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, wenn dies notwendig oder erreichbar ist (Ausnahmen zum Beispiel: EU-Staaten, Afghanistan, Iran).
- Sie sind nicht wegen einer gravierenden Straftat verurteilt.
- Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse (zum Beispiel B1-Zertifikat, deutscher Schulabschluss) und Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland (Einbürgerungstest).
Mythos 3: Hat ein Ausländer einen deutschen Personalausweis, so hat er deutsche Staatsbürgerschaft
Fakt: Nein
- Q1: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/pks-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3
- Q2: https://einbuergerung.hamburg.de/info/voraussetzungen-615488
- Q3: https://prag.diplo.de/cz-de/service/03-Staatsangehoerigkeit/-/2337390
- Q4: https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html