Staatsbürger ab Geburt

Die PKS differenziert zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen. Kriterium ist die Staats-
angehörigkeit. Ein eventueller Migrationshintergrund wird nicht berücksichtigt, da aufgrund der Freiwil-
ligkeit einer entsprechenden Angabe eine durchgängige Erfassung nicht gewährleistet ist.

Deutsche Staatsangehörigkeit: Mythen vs Fakten:

Mythos 1: Man bekommt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt in Deutschland.
Fakt: Man bekommt nur dann die deutsche Staatsangehörgkeit, wenn mindestens 1 Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Haben beide keine deutsche Staatsangehörigkeit, so gilt das Prinzip des Herkunftsstaates. Ist nicht nachweisbar, wo die Eltern herkommen, so ist das Kind staatenlos.

Mythos 2: Ein Ausländer ohne Herkunftsnachweis bekommt bei Einreise automatisch deutsche StaatsangehörigkeitFakt: Hat ein Ausländer keinen Herkunftsnachweis, so ist dieser Staatenlos. Bei Einreise wird NICHT automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit vergeben. Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen unterliegen folgende Voraussetzungen:

  • Sie halten sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland auf. Bei einem deutschen Abitur oder Realschulabschluss genügen bereits sechs Jahre.
  • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Unter Umständen genügt auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis (zum Beispiel Kinder unter 16 Jahren).
  • Sie bekennen sich zu den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen sichern, besuchen eine Schule, machen eine Ausbildung, studieren oder haben den Bezug von öffentlichen Hilfen nicht zu vertreten.
  • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, wenn dies notwendig oder erreichbar ist (Ausnahmen zum Beispiel: EU-Staaten, Afghanistan, Iran).
  • Sie sind nicht wegen einer gravierenden Straftat verurteilt.
  • Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse (zum Beispiel B1-Zertifikat, deutscher Schulabschluss) und Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland (Einbürgerungstest).

Mythos 3: Hat ein Ausländer einen deutschen Personalausweis, so hat er deutsche Staatsbürgerschaft
Fakt: Nein

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